Nach langer Krankheit ausgesteuert (Antragstellung / Widerspruch)

Hans, Hessen, Thursday, 14.09.2017, 11:09 (vor 2415 Tagen)

Hallo zusammen,
ich habe einen Kollegen der jetzt nach langer Krankheit von der Krankenkasse ausgesteuert wird.
Er hat GdB 100 ( Krebs ) und es sieht so aus, als käme dieser schon wieder zurück.
Bisher wurde seine Arbeitsfähigkeit ( bis 3 Stunden oder bis 6 Stunden ) noch nicht festgestellt.
Er wurde aus der Reha als weiterhin arbeitsunfähig entlassen.
Jetzt stellt sich natürlich die dringende Frage: Wer zahlt ihm etwas?
Er ist ja nach wie vor bei uns in der Firma gemeldet.
Wenn er sich "Arbeitslos" meldet, müsste er ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Was ja faktisch nicht der Fall ist, da er ja hier noch geführt wird.
Die Rentenversicherung hat ihm vorab bei einem Besuch mitgeteilt, dass ein Antrag auf EU Rente wohl kaum Aussicht auf Erfolg hat.

Mein Plan: Antrag auf Erwerbminderungsrente bei der DRV und dann ein Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.
Lt. §125 SGB III wäre das "Arbeitslosengeld" dann nahtlos zu zahlen, da der Mitarbeiter wegen einer mehr als 6 monatigen Minderung seiner Leistungsfähigkeit eine Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden nicht ausüben kann und die verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht festgestellt wurde.
§125 SGB III würde eine Sperrwirkung verbieten (Afa).
Der Anspruch würde dann erst enden, wenn die DRV über den Antrag entschieden hat.

Kennst sich jemand aus damit?

Beste Grüße
Hans


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