Nach langer Krankheit ausgesteuert (Antragstellung / Widerspruch)

Ironie, Tuesday, 19.09.2017, 09:28 (vor 2383 Tagen) @ albarracin

Servus Wolfgang,

jetzt muss ich doch noch mal nachfragen.

1.
Der AA darf unter keinen Umständen eine AU-Bescheinigung
vorgelegt werden.
Das versuchen aber so manche "Kundenbetreuer" der AA zu provozieren, um einen
Ablehnungsgrund zu haben.
Dem bestehenden AG muß aber die AU weiter durch Bescheinigung nachgewiesen werden.

Bedeutet das, eine Krankschreibung muss prinzipiell vorliegen,
wird auch dem Arbeitgeber zugeleitet, die Arbeitsagentur aber
erfährt nichts davon?
Weil die Krankschreibung auf den bisherigen Arbeitsplatz bezogen ist,
aber nicht klar ist, welche Leistungsfähigkeit generell vorliegt?

Muss ich als Arbeitnehmer dann bei der Meldung zur Arbeitslosigkeit
darauf bestehen, beschäftigungslos nach § 138 SGB III zu sein,
bzw. wie wird das praktisch umgesetzt?

Vielen Dank!

Ironie


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