öffentliche Arbeitgeber sind nicht mehr verpflichtet... (Allgemeines)

Cebulon, Wednesday, 04.10.2017, 16:30 (vor 2368 Tagen) @ Apfelsaft

Wer kann mir sagen, was da dran ist?

Hallo, was da dran ist an der Rechtsänderung 2016 (§ 82 SGB IX) und an der künftigen Rechtsänderung 2018 (§ 165 SGB IX) wurde ausführlich dargestellt im BTHG-Handbuch Düwell/Beyer, Das neue Recht für behinderte Beschäftigte, Abschnitt: Interne Stellenbesetzung bei öffentlichen Arbeitgebern, Seite 67-68. Danach gilt unter anderem: Sollte auch bei rein interner Ausschreibung zu Vorstellungsgesprächen geladen werden, dann ist auch die SBV zu diesen Auswahlgesprächen zu laden (so wie bisher).

Zu den im alten Recht bestehenden unterschiedlichen Ansichten vgl. Düwell, LPK-SGB IX § 81 Rn.140. Zum neuen Recht vgl. Düwell/Beyer, BTHG, Rn. 101 Nr. 4:

"Folglich muss öffentliche AG auch dann, wenn er aus­schließ­lich zur internen Besetzung Stellen ausschreibt,

4. sobald er sich entscheidet, Auswahlgespräche durch­zuführen, die SBV davon unterrichten und ihr nach § 95 Abs. 2 S. 4 SGB IX Gelegenheit zur Teilnahme geben."

Gruß,
Cebulon


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