öffentliche Arbeitgeber sind nicht mehr verpflichtet... (Allgemeines)
Die Verpflichtung zur Einladung zu einem Vorstellungsgespräch für schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerber gilt weiterhin.
Hallo, ist so pauschal wohl nicht ganz richtig bei rein interner Ausschreibung im öffentlichen Dienst: Dann besteht nämlich m.E. keine Pflicht zu einer Einladung Schwerbehinderter zu Vorstellungsgesprächen laut Düwell/Beyer, BTHG, Das neue Recht für behinderte Beschäftigte, Abschnitt: Interne Stellenbesetzung bei öffentlichen Arbeitgebern, Seite 67-68, Rn 101 Nr. 4.
Finden aber dennoch Auswahlgespräche statt, dann wäre natürlich auch die SBV mit im Boot und müsste geladen werden zu diesen Gesprächen!
Gruß,
Cebulon