öffentliche Arbeitgeber sind nicht mehr verpflichtet... (Allgemeines)

Cebulon, Wednesday, 04.10.2017, 16:45 (vor 2390 Tagen) @ WoBi

Die Verpflichtung zur Einladung zu einem Vorstellungsgespräch für schwerbehinderte oder gleichgestellte Bewerber gilt weiterhin.

Hallo, ist so pauschal wohl nicht ganz richtig bei rein interner Ausschreibung im öffentlichen Dienst: Dann besteht nämlich m.E. keine Pflicht zu einer Einladung Schwerbehinderter zu Vorstellungsgesprächen laut Düwell/Beyer, BTHG, Das neue Recht für behinderte Beschäftigte, Abschnitt: Interne Stellenbesetzung bei öffentlichen Arbeitgebern, Seite 67-68, Rn 101 Nr. 4.

Finden aber dennoch Auswahlgespräche statt, dann wäre natürlich auch die SBV mit im Boot und müsste geladen werden zu diesen Gesprächen!

Gruß,
Cebulon


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