Höherer GdB bekanntgeben? (Umgang mit Arbeitgeber)

bastianw ⌂, Thursday, 30.11.2017, 14:54 (vor 2331 Tagen)

Hallo,
meine Frage an euch ist, ob ein Betroffener einen Verschlechterungsantrag, bzw. das Resultat daraus (höherer GDB) dem Arbeitgeber bekannt geben sollte.

Konkret: Der AN hat dem AG schon vor langem den GdB 60 mit Befristung bekannt gegeben. Nun wurde der GdB hochgestuft. (neuer Ausweis etc.) Der Zeitraum der Befristung ist gleich geblieben!

Ich denke wenn kein Merkzeichen dazu gekommen ist oder der Zeitraum der Befristung sich ändert, ist es doch egal oder?

Bzw. spielt da die Steuer eine Rolle?

Grüße


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