Höherer GdB bekanntgeben? (Umgang mit Arbeitgeber)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 30.11.2017, 15:38 (vor 2311 Tagen) @ bastianw

Hallo,

sofern sich an den arbeitsrechtlich relevanten Umständen nichts ändert, sehe ich keinen Grund, dem AG irgendetwas mitzuteilen.

Befristet war hier wohl der Ausweis, da ein Bescheid mit wenigen ausdrücklichen Ausnahmen der "Heilungsbewährung" idR unbefristet ist. Wenn sich an der Dauer der Befristung des Ausweises trotz Erhöhung nichts geändert hat (was allerdings ungewöhnlich ist), geht das den AG nichts an.

Und evtl. Steuerfreibeträge sind auch nichts, was den AG zu interessieren hat.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion