Höherer GdB bekanntgeben? (Umgang mit Arbeitgeber)

bastianw ⌂, Thursday, 30.11.2017, 16:08 (vor 2336 Tagen) @ albarracin

Danke für die Antwort,
in diesem Fall ist allerdings nicht nur der Ausweis befristet, sondern auch der Bescheid. (Bzw. man könnte es so bezeichnen, da eine Nachprüfung ansteht)
Auszug aus der Feststellung:

„Nach ärztlicher Einschätzung… einer Änderung mit Auswirkung auf den festgestellten GDB…“

„Es ist daher zu MM/JJJJ eine Nachuntersuchung/Nachprüfung vorgesehen.“

(ich habe das hier etwas abgekürzt, da ich den Bescheid nicht öffentlich posten werde)


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