Behindertenkoordinator (Allgemeines)

MatthiasNRW, Friday, 26.01.2018, 09:52 (vor 2281 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

Nebenbei, Du schreibst, wenn ich Dich richtig verstanden habe, dass Du neben Deiner Aufgabe als SBV auch Arbeitgeberbeauftragte (Behindertenbeauftragte der Stadt bist).

Bitte an dieser Stelle Vorsicht mit den Begrifflichkeiten.

Als Behindertenbeauftragte werden meist die Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung bezeichnet, die sich in der jeweiligen Stadt mit Fragen zu Teilhabeaspekten, Barrierefreiheit etc. auseinandersetzen. Siehe Verzeichnis für NRW: http://www.lbb.nrw.de/info_betroffene/ansprechpartner_vor_ort/liste_koordinatoren/index.php
Aufgaben der Behindertenbeauftragten ergeben sich meist aus den Hauptsatzungen der Städte.

Dies ist nicht zu verwechseln mit den Arbeitgeberbeauftragen der jeweiligen Stadtverwaltung für die Aspekte der (eigenen) Beschäftigten mit Behinderung. Der Arbeitgeberbeauftragte ist bekanntlich im SGB IX verankert.

Die Landesbehindertenbeauftragte für NRW (http://www.lbb.nrw.de/) hat beispielsweise nichts mit den im Landesdienst beschäftigten Menschen mit Behinderung zu tun.

Nur ein Hinweis, damit an der Stelle keine Missverständnisse aufgrund der Begriffe entstehen. Hier wäre es also wichtig, klar zu machen, über welche Position und Aufgabe wir sprechen.

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Gruß
Matthias


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