Behindertenkoordinator (Allgemeines)

MatthiasNRW, Tuesday, 30.01.2018, 17:21 (vor 2278 Tagen) @ ninifee

Hallo,

Im zweiten Fall fühle ich mich eigentlich nicht zuständig.

Bist du auch nicht.

Es gibt

Nur die Behindertenbeauftragten sind für Stellungnahmen von Baumaßnahmen im öffentlich zugänglichen Bereich zuständig.

Überschneidungen können sich dann ergeben, wenn öffentlich zugängliche Bereiche mit Arbeitsplätzen zusammentreffen. Dann gilt für die öffentlichen Bereiche vorrangig die DIN 18040-1 und für die Arbeitsplatzgestaltung die ArbStättV bzw. ergänzend die Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR).

Lange Rede, kurzer Sinn. Du bist nicht zuständig. Die Untere Bauaufsicht bzw. die Bahn soll sich an die/den Behindertenbeauftragten wenden.

--
Gruß
Matthias


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