Leistungsbeurteilung psychisch erkrankter Angestellte (Allgemeines)

Avalon, Wednesday, 07.02.2018, 13:33 (vor 2263 Tagen)

Ich brauch dringend Hilfe in Bezug auf meine SBV-Arbeit.
Mein Arbeitgeber führt einmal im Jahr "Leistungsbeurteilungsgespräche durch".
Hiervon betroffen sind natürlich auch meine schwerbehinderten Kollegen.
Letzte Woche hat mich ein Kollege zu so einem Gespräch eingeladen, in meiner Funktion als SBV.
Das Gespräch war keine Beurteilung sondern eine Verurteilung!
Der Kollege ist psychisch erkrankt und schwer depressiv.
Die Führungskraft hat ihm genau das Verhalten vorgeworfen und negativ bewertet, was für einen depressiven Menschen typisch ist.
Ich hatte mein bestes gegeben, aber das war zu wenig. Ich konnte dem Kollegen nicht wirklich helfen. Er ist während des Gesprächs zusammen gebrochen, in Form von nicht mehr sprechen können und weinen.
Der Kollege arbeitet in der Technologie, also mit ständig neuen Aufgaben im Bereich der Computer- und Software Entwicklung.
Für Morgen hat mich eine andere Kollegin zu ihrem Gespräch eingeladen.
Das wird in nächster Zukunft öfter geschehen. Ich will auf keinen Fall das so ein Gespräch nochmals so eskaliert. Deshalb brauche ich dringend Rat und deine Hilfe.
Was kann ich tun ?
Muß mich die Führungskraft im Vorfeld mit ins Boot nehemen ? SGB IX § (95) 178 Abs. 2 Unterrichtung und Anhörung.
Gibt es eine gesetzliche Regelung das ein schwerbehinderter Kollege anders zu beurteilen ist, als ein gesunder Kollege.
Besonders schwer ist das bei psychisch erkrankten Kollegen.


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