Leistungsbeurteilung psychisch erkrankter Angestellte (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 10.02.2018, 19:50 (vor 2267 Tagen) @ Avalon

Hallo,

Du kannst doch verlangen, rechtzeitig vorher informiert zu werden ?
warum forderst Du das nicht ein ?

Und hast du den BR schon mal auf § 167 Abs. 1 SGB IX hingewiesen ? Der AG selbst hat die Pflicht, bei derartigen Schwierigkeiten das IA einzuschalten, das dann den IFD beauftragen kann.

Außerdem kann der IFD schon im Vorfeld angesprochen werden und sich dann selbst mit dem AG in Verbindung setzen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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