Leistungsbeurteilung psychisch erkrankter Angestellte (Allgemeines)

Avalon, Thursday, 08.02.2018, 11:01 (vor 2270 Tagen) @ garda

Hallo Michael,
vielen lieben Dank für deine Antwort.
Du hast mich in meinen Gedankengängen gestärkt.
Das mit den Vorgesprächen und die Einladung an den IFD möchte ich umsetzen.
Nun muss ich jedoch zuerst den Arbeitgeber dazu bringen, dass ich rechtzeitig informiert werde. Denn in der Regel erfahren meine Kollegen ihren Termin zu diesem Gespräch erst 4-5 Tagen vorher. In der kurzen Zeit bekomme ich keinen vom IFD zu diesen Termin. Es ist auch kaum Möglich so " kurzfristig " die Führungskraft zu einem Gespräch einzuladen.
Ich werde versuchen über die "rechtzeitige" Informationspflicht den Hebel ansetzen.
Was wahrscheinlich Probleme bereiten wird ist, da die Beurteilung bereits fertig gestellt ist.
Das heißt im Klartext :
Die Führungskraft geht mit einem fertigen Beurteilungsbogen ( der durch eine Kommission, die den/die Kollegen/in nicht kennen, bestätigt wurde) in das Gespräch und präsentiert das Ergebnis.
Viele Grüße Sabine


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