Leistungsbeurteilung psychisch erkrankter Angestellte (Allgemeines)

garda, Berlin, Thursday, 08.02.2018, 09:24 (vor 2263 Tagen) @ Avalon

Hallo Avalon,

dieser Themenbereich ist sicherlich einer der schwierigsten und auch für die SBV mit hohen Belastungen verbunden.

Es stellen sich hier gleich mehrere Probleme dar, zu denen es keine Musterlösungen sondern maximal Lösungsansätze gibt mit denen man möglicherweise weiter kommen könnte.

  • Ratsam wäre es im konkreten Fall, wenn die SBV zuerst mit dem Beschäftigten, dann aber auch mit der Führungskraft Vorgespräche führt.
  • Ein auf ein Tribunal herauslaufendes Gespräch sollte man im Zweifel abbrechen und wenn SB oder Gleichstellung vorliegt den IFD ins Boot holen, der an vielen Orten auch spezialisierte Mitarbeiter hat, deren Arbeitsschwerpunkt genau solche Psycho-Fälle sind.
  • Ergänzend möchte ich dir eine passende Schulung empfehlen, wenn du die nicht schon gemacht hast, so das dir selbst klar wird, wie du solche Kollegen begleiten kannst. Niemand kann das einfach so wissen! Woher denn bitte!
  • Andererseits sollte auch der Führungskraft eine passende Schulung nahegelegt werden.

Unabhängig vom Einzelfall wäre das sicher auch ein mögliches Regelungsthema für eine Inklusionsvereinbarung.

War da schon was für dich dabei?

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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