Zusammenarbeit PR mit stellv. SBV (Allgemeines)

lunos1961, Fürth, Friday, 16.02.2018, 07:42 (vor 2261 Tagen)

Guten morgen,

folgendes Problem:

SBV ist PR-Mitglied und jeweils 50% SBV und PR freigestellt.

stellv. SBV ist in ständiger Heranziehung und teilfreigestellt an zwei Arbeitstagen in der Woche
in der Dienststelle (öffentlicher Dienst) sind ca. 160 Schwerbehinderte und Gleichgestellte.

Der PR hält sich mit Informationen und Einladungen für den stellv. SBV deutlich zurück und verweist auch die SBV auf ihre Geheimhaltunspflicht über PR- Themen und Sitzungen gegenüber ihrem Stellv. SBV. Heißt, mir fehlen wichtige Informationen über Angelegenheiten die schwerbehinderte Mitarbeiter betreffen oder betreffen können.

Wir, also SBV und ich als Stelli. sind der Meinung, dass schon wegen der ständigen Heranziehung die Informationen an den stellv. SBV gehen müssen und der PR sich in diesem Falle nicht auf die Geheimhaltung berufen kann, zumal ja auch der stellv. SBV einer Geheimhaltungspflicht unterliegt. Wie sollte auch sonst der Stellv. SBV im Falle eines Ausfalls oder Verhinderung der SBV sonst ordnungsgemäß seine Aufgaben zur Wahrung der Interessen Schwerbehinderter wahrnehmen?

Die PR-Vorsitzende und ihr Stellvertreter sehen das anders und bestehen auf die Geheimhaltung der SBV/PR gegenüber ihrem stellv. SBV. Trotz ansprechen des Sachverhalts beharrt der PR auf seiner Position.

Wie sieht das rechtlich aus und auf welche Rechtssprechung kann man sich berufen?

Danke für verständliche Antworten


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