Zusammenarbeit PR mit stellv. SBV (Allgemeines)
Hallo Lunos1961,
wie wäre es denn, wenn der PR mal seine Rechtsgrundlage dafür benennt? Der berühmte § 10? Was steht da wirklich drin? Haben die schon mal einen Kommentar dazu gelesen? Das ist eine reine interne Angelegenheit des PR. Die Verschwiegenheit der SBV ist im SGB IX in § 179 Abs. 7 geregelt und vom BPersVG vollkommen unabhängig.
Die SBV nimmt doch wohl an den PR-Sitzungen und weiteren Besprechungen als SBV teil. Sie muss daher als SBV ihre herangezogene Stellvertretung unterrichten, soweit das nötig ist und ist für diese Unterrichtung in keiner Weise auf die Zustimmung des PR angewiesen, denn das wäre eine Einmischung in die Amtsführung eines anderen Gremiums. Der PR hat hier keinerlei Weisungsrecht. Vergleiche zu meiner Ansicht § 179 Abs. 3 SGB IX.
Mich wundert wirklich, woher der PR-Vorstand seine Rechtsansicht her hat.
Fazit: verbitte dir ebenso freundlich wie deutlich die Einmischung des PR-Vorstandes in dein Amt als SBV.
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Mit freundlichen Grüßen
Michael