Arbeitsplatz nach Krankheit vergeben/Versetzung (Kündigung)

garda, Berlin, Monday, 19.02.2018, 13:18 (vor 2258 Tagen) @ Pernille

Hallo Pernille,

Fragen hierzu
-Ist es zulässig, dass der AG die Stelle von dem schwerbehinderten Mensch (intern) besetzt hat (nicht befristet)?

Grundsätzlich mal ja. Meine Antwort wäre im öffentlichen Dienst anders ausgefallen. Hier ist aber entscheidend was im Arbeitsvertragt steht, ob es tarifliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen gibt die das einschränken.

-Kann der AG den Schwerbehinderten Mensch versetzen ohne Zustimmung der Integrationsamt?

Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO. Solange wir nicht von einer Änderungskündigung reden, ist das grundsätzlich zulässig.

-Muss die SBV und BR auch diese Versetzung zustimmen?

Ob eine Beteiligung nach BetrVG vorliegt kann ich nicht beurteilen, nach dem § 178 des SGB IX ist sie zwingend. Zu deiner Frage: nö und unter diesen Umständen warum sollten sie nachdem sie belogen worden sind?

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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