Arbeitsplatz nach Krankheit vergeben/Versetzung (Kündigung)

Pernille, Monday, 19.02.2018, 13:44 (vor 2258 Tagen) @ garda

Grundsätzlich mal ja. Meine Antwort wäre im öffentlichen Dienst anders ausgefallen. Hier ist aber entscheidend was im Arbeitsvertragt steht, ob es tarifliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen gibt die das einschränken.

Wir sind dem TVÖD angelehnt. Macht das ein Unterschied?

Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO. Solange wir nicht von einer Änderungskündigung reden, ist das grundsätzlich zulässig.

Dann schlage ich nach was eine Änderungskündigung genau ist.


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