Arbeitsplatz nach Krankheit vergeben/Versetzung (Kündigung)

garda, Berlin, Tuesday, 20.02.2018, 08:04 (vor 2255 Tagen) @ Pernille

Wir sind dem TVÖD angelehnt. Macht das ein Unterschied?

Das kann ich dir leider nicht beantworten, da ich den TVÖD nicht genau genug kenne.

Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO. Solange wir nicht von einer Änderungskündigung reden, ist das grundsätzlich zulässig.

Dann schlage ich nach was eine Änderungskündigung genau ist.

UPS. Dann bitte ich dich eindringlich ein Seminar zum Thema Arbeitsrecht ganz schnell einzuplanen. Damit wirst du vermutlich noch oft zu tun haben. Leider!

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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