Antrag: Angst vor Personalabbau erwähnen? (Antragstellung / Widerspruch)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 22.03.2018, 13:30 (vor 2198 Tagen) @ Pernille

Moin Moin Pernille,

also zunächst einmal interpretiere ich aus Deinen Aussagen, dass es sich um einen Gleichstellungsantrag handelt.
Oder geht es um einen Schwerbehindertenantrag, bei dem es (weil kein hoher GdB zu erwarten ist) darum geht, über die Gleichstellung dann die Schutzrechte zu sichern, da es deutliche Probleme auf der Arbeit gibt und dies dem Versorgungsamt deutlich zu machen?

Ich antworte jetzt mal auf die Schilderung des ersten Falls.

Man sollte den drohenden Arbeitsplatzverlust nicht erwähnen, da von diesem alle Beschäftigten bedroht sind und dies nicht zwingend mit der Gesundheitsstörung zu tun hat.
Nur herein zu schreiben, dass Angst vor einem Personalabbau besteht, ist deutlich zu wenig.

Aus meiner Sicht sollten hier verschiedene Dinge entweder im Antrag oder aber spätestens in Deiner Stellungnahme erläutert werden:
1. Welche Rechtsform hat Dein Betrieb?
2. Auf welchem Arbeitsplatz ist der Kollege eingesetzt und wie sieht die Arbeitsplatzgestaltung aus (vor allem bei unbekannteren Tätigkeiten).
3. Welche gesundheitlichen Einschränkungen liegen vor, unabhängig davon, ob alle durch das Versorgungsamt anerkannt sind, und welche konkreten Probleme ergeben sich daraus für den Arbeitsplatz.
4. Welche Lösungsmöglichkeiten hat der Arbeitgeber schon gesucht, oder warum wurde dieser vielleicht noch nicht kontaktiert (Ängste des Betroffenen ggf. aus psychischer Erkrankung heraus, Verhalten des Arbeitgebers gegenüber anderen Kollegen ect.).
5. Welche Hilfestellungen der Schwerbehinderten sind für diesen Kollegen zum Erhalt des Arbeitsplatzes notwendig, die aber an die Gleichstellung geknüpft sind: z.B. Ausgleichszahlung bei Minderleistung, Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes wenn dieser nicht mehr leidensgerecht ist, Einschaltung Integrationsfachdienst bei Problemen auf der Arbeit, Job Coaching durch Integrationsamt, alles zur Vermeidung Arbeitslosigkeit. In dem Zusammenhang kann man auch aber nur auch erwähnen, dass der Arbeitgeber derzeit Stellen abbaut und von daher nicht so leistungsfähige Kollegen von einem erhöhten Risiko des Jobverlustes ausgehen müssen, sodass der Kollege auf die Schutzrechte angewiesen ist. Sollte es hierfür in Deinem Betrieb Beispiele in der Vergangenheit geben, bitte angeben.
6. Wenn der Kollege in seinem Beruf aufgrund Alter oder Einschränkungen schwer vermittelbar wäre, schreibe ich auch immer noch, dass man alle Hilfestellungen, die zum Erhalt des Arbeitsplatzes führen können ausschöpfen sollte, um mit der Gleichstellung auch eine Langzeitarbeitslosigkeit und somit Sozialleistungsbezug durch die Agentur für Arbeit zu verhindern (zu Deutsch: Gleichstellung genehmigen, oder aber erhöhtes Risiko einen schwer vermittelbaren Menschen an der Backe zu haben, den man ggf. umschulen oder mit anderen Hilfestellungen vermitteln muss, die alle Geld kosten).

Ich hoffe dieses hilft Dir weiter.

Liebe Grüße

Hendrik


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