Teilnahme an konstituierenden Sitzung des BR (Sitzung)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 23.04.2018, 16:56 (vor 2195 Tagen) @ WoBi

Hallo WoBi,

Du hast es zwar fein ausdifferenziert, aber wenn Du damit

Spätesten nach der Wahl eines Wahlleiters aus der Mitte des Betriebsrates ist es eine „reine“ Sitzung des Betriebsrates. Nur die Begrüßung und die Wahl des Wahlleiters erfolgen unter der Leitung des Vorsitzenden des Wahlvorstandes als ein vom Betriebsrat unabhängiges Gremium.
Somit ist spätestens nach Erfüllung dieser Aufgabe des Vorsitzenden des Wahlvorstandes dies eine Sitzung des Betriebsrates.

andeuten willst, daß nach der Wahl des Wahlleiters Teilnahmerecht der SBV besteht, stellt es halt nur einen Teil des juristischen Meinungsspektrums dar.
Die Gegenmeinung formuliert zB der von mir bereits erwähnte Fitting (§ 29, Rn 14)
"Wegen des beschränkten Zwecks der konstituierenden Sitzung haben kein Teilnahmerecht und sind auch nicht zu laden die Schwb-Vertr. und ein Mitglied der JugAzubiVertr. ... "

Nur damit wir uns richtig verstehen, ich halte das nicht für unbedingt richtig, da auch durch die Wahl des BRV sowie des stellv. BRV Auswirkungen für die sb AN des Betriebes entstehen - allein schon deswegen, weil hiermit auch die künftige Zusammenarbeit u. U. (vor-)entschieden wird, was in einer evtl. Personaldebatte auch von der SBV thematisiert werden könnte und ggfs. auch sollte.
Aber die Kommentatorenmeinung ist nun mal nicht eindeutig und der Fitting kein unbedeutender Kommentar zum BetrVG.

--
&Tschüß

Wolfgang


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