Dauer der Freistellung SBV (Freistellung)

Buddy0815, NRW, Tuesday, 01.05.2018, 14:01 (vor 2159 Tagen)

Hallo Zusammen,

bin im Begriff, die Freistellung zu beantragen ( 121 SB und Gleichgest ) als örtliche SBV.

Meine Frage: für wie lange, kann ich mich freistellen lassen?

Gilt die Freistellung, für die ganze Wahlperiode, oder muss ich auf die Freistellung verzichten, falls die Zahle der SB, unter 100 Personen sinkt?

oder gilt die Freistellung, nur von GJ zu GJ?

wie sind die Sachen bei Euch geregelt, oder gibt es eine gesetzliche Regelung?

Gruß
Buddy

--
S.K.


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