Dauer der Freistellung SBV (Freistellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 01.05.2018, 22:53 (vor 2180 Tagen) @ Buddy0815

Moin Moin Buddy,

die Freistellung gilt für die Wahlperiode und ist auch nicht zu beenden, wenn die Zahl der Schwerbehinderten auf 99 sinken sollte. Im Gesetz steht dazu: §179 SGB IX: Sind in den Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 100 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die Vertrauensperson auf ihren Wunsch freigestellt; weiter gehende Vereinbarungen sind zulässig.

Du bist die derzeit gewählte Vertrauensperson und kannst für die Wahlperiode beantragen, dass Du freigestellt wirst. Eine Dauerregelung sehe ich im § nicht geregelt, dies muss jede gewählte Vertrauensperson erneut beantragen. Es kann ja auch Vertrauenspersonen geben, die nicht voll freigestellt werden wollen und ggf. mit dem Arbeitgeber, weil weitergehende Regelungen zulässig sind, über eine Übertragung der Teilfreistellung auf den 1. Stellvertrerter verhandeln wollen usw.

Liebe Grüße

Hendrik


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