Dauer der Freistellung SBV (Freistellung)

Heinrich, Thursday, 03.05.2018, 11:58 (vor 2185 Tagen) @ Hendrik1

Hallo Hendrik,

....und ist auch nicht zu beenden, wenn die Zahl der Schwerbehinderten auf 99 sinken sollte.

Wie kommst Du auf diese Aussage, dass bei Unterschreiten der Mindestschwelle die Freistellung weiter Bestand hat, also ein Rechtsanspruch darauf besteht.

Das Gesetz gibt dieses eben nicht her. Auch ist in allen Kommentierungen zu lesen, dass der Gesetzgeber hier das BetrVG § 38 als Vorlage nutzt. Dort ist für BR ganz klar geregelt, dass bei Unterschreitung des jeweiligen Schwellenwertes die Freistellung entsprechend zu ändern ist, also weniger ggf sogar gar keine Freistellung (bei weniger als 200) mehr.

Gleiches gilt für die SBV. Es sei die SBV hat mit dem AG, was möglich ist eine besondere Regelung hier betreffend dieses Themas abgeschlossen.

Fazit, ohne Sonderregelung entfällt die Freistellung bei Unterschreitung des Schwellenwertes von 100.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion