Dauer der Freistellung SBV (Freistellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 23.05.2018, 09:15 (vor 2158 Tagen) @ Heinrich

Moin Moin Heiner,

es heißt im § 179,1 SGB IX : "Sind in Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 100 schwerbehinderte Menschen beschäftigt" hieraus ergibt sich, dass sowohl wenn die Zahl von 100 ausnahmsweise erreicht wird, nicht sofort zwingend eine volle Freistellung beantragt werden kann, die auch zwingend genehmigt werden muss, als auch, wenn die Zahl, z.B. durch gleichzeitigen Renteneintritt mehrerer Schwerbehinderter ausnahmsweise unter 100 sinken sollte, diese nicht versagt werden kann, wenn der Regelfall des Erreichens der Grenze nachweisbar ist (Beispielsweise über die Jahresstatistik an die Agentur für Arbeit der letzten Jahre).

Wichtig sind die Worte "in der Regel" dies beinhaltet, dass Ausnahmen zulässig sind.

Liebe Grüße

Hendrik


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