Ausschluss von Sozialplanverhandlungen (Umgang mit BR / PR)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 28.05.2018, 12:02 (vor 2178 Tagen) @ Jörg_2908

Hallo,

hier gibt es nach wie vor keine für die SBV befriedigende Lösung.
Ist der BR nicht einsichtig, besteht nach wie vor kein erzwingbares Teilnahmerecht an Verhandlungen.

Allerdings besteht ggü. dem Arbeitgeber auch bei Sozialplanverhandlungen das gesamte Instrumentarium der SBV gem. § 178 SGB IX (insbesondere auch die Anhörungspflicht des neuen Abs. 2 Satz 3).
Diese Rechte sollten ggü. dem AG frühzeitig angemeldet und eingefordert werden.
Evtl. hat ja der AG ein Interesse daran, unnötige "Ehrenrunden" zu vermeiden und wirkt von sich aus auf den BR ein, die SBV hinzuzuziehen.

Und natürlich gehört zu den Rechten der SBV bei Sozialplanverhandlungen auch das Recht zur Hinzuziehung eigenen rechtlichen Sachverstandes, wenn es keine Kooperation mit dem BR gibt.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion