Ausschluss von Sozialplanverhandlungen (Umgang mit BR / PR)

Monica99, Monday, 28.05.2018, 16:47 (vor 2177 Tagen) @ albarracin

Hallo,

wenn der BR dieses Thema, was er ja sollte/müsste in der BR Sitzung behandelt ist dort die SBV selbstverständlich dabei und kann ggf sofern sie die Rechte der Schwerbehinderten nicht als OK behandelt sieht, einen Beschluss aussetzen.

Weiter, gründet der BR wegen der Verhandlungen einen Ausschuss ist dort selbstverständlich auch die SBV wie bei jedem anderen Ausschuss dabei.

Sonst muss sie dem AG klarmachen, dass er selbstverständlich die SBV betreffend der Schwerbehinderten vollumfänglich gem. § 178 SGB IX (insbesondere auch die Anhörungspflicht des neuen Abs. 2 Satz 3). informieren muss und sollte in Rahmen der Verhandlungen mit dem BR es dann Änderungen geben dieses stets auf neue gem. § 178 SGB IX (insbesondere auch die Anhörungspflicht des neuen Abs. 2 Satz 3).

Somit dürfte es im Sinne des AG sein die SBV frühzeitig mit ins Boot/die Verhandlungen zu nehmen.
Auch der Hinweis, dass man ggf. in anderen Pkt. es dem AG nicht so schwer macht kann hilfreich sein.

--
mfg Monica


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