Ausschluss von Sozialplanverhandlungen (Umgang mit BR / PR)
Hallo Thomas,
als Schwerbehindertenvertretung hast du das Recht an allen Sitzungen und deren Ausschüssen beratend teilzunehmen.
SGB Ix §95.4
für den Betiebsrat steht es aber auch noch im Betriebsverfassungsgesetz §32.III Teilnahme an Sitzungen, das gilt dann auch für den stellvertreter der SBV.