Gebärdendolmetscher bie Schwerbehindertenversammlu

Helmut Folwaczny ⌂, Bayern, Tuesday, 11.11.2003, 15:12 (vor 7500 Tagen)

Hallo,

wer kann mir Auskunft geben, welche Grundlage besteht,
dass ich einen Gebärdendolmetscher an der SB-
Versammlung teilnehmen lassen kann.

Welche §§, und gibt es Urteile>

Ich habe demnächst die SB-Versammlung und ein
schwerhöriger Mitarbeiter möchte daran teilnehmen.
Damit er aber auch alles verstehen kann, benötigt er
einen Gebärdendolmetscher. Ich habe auch den
Arbeitgeber darauf hingewiesen, dass für diesen
Mitarbeiter keine Benachteiligung entstehen darf. Der
Arbeitgeber meinte nur, dass dieser Mitarbeiter ein
Schlitzohr sei, und der Mitarbeiter wohl alles
verstehen würde.
Er als Arbeitgeber sehe gar nicht ein warum er für
teures Geld einen Gebärdendolmetscher bezahlen solle.

Ich hoffe, dass mir jemand baldigst auskunft geben
kann.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Folwaczny

Schwerbehindertenvertrauensmann
____________________________________________________
Robert Bosch GmbH Telefon +49 981 43 829
Abt. AnW 5730 BCN (9230) 43 829
Robert-Bosch-Str. 1
91522 Ansbach-Brodswinden

Helmut.Folwaczny@de.bosch.com



gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion