Re: Gebärdendolmetscher bie Schwerbehindertenversammlu
Hallo Kollege,
zu deinen Fragen darf ich auf die Ausführungen des
Art. 3 Abs. 3 letzten Satz GG sowie auf § 10 Ziffer 5
SGB I verweisen und die Gestellung eines
Gebärdendolmetschers unter Beteiligung des Betriebs-
/Personalrates beim Arbeitgeber unabdingbar einfordern.
MfG
Manfred Braun