Re: Gebärdendolmetscher bie Schwerbehindertenversammlu

Manfred Braun @, Monday, 22.12.2003, 15:40 (vor 7453 Tagen) @ Helmut Folwaczny

Hallo Kollege,
zu deinen Fragen darf ich auf die Ausführungen des
Art. 3 Abs. 3 letzten Satz GG sowie auf § 10 Ziffer 5
SGB I verweisen und die Gestellung eines
Gebärdendolmetschers unter Beteiligung des Betriebs-
/Personalrates beim Arbeitgeber unabdingbar einfordern.
MfG
Manfred Braun


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