Re: Gebärdendolmetscher bie Schwerbehindertenversammlu

David ⌂, NRW, Wednesday, 12.11.2003, 22:38 (vor 7493 Tagen) @ Helmut Folwaczny

Hallo Helmut,

gestern habe ich Deinen Beitrag im Forum gelesen.
Leider bin auf der Suche nach einem Urteil oder einem
Kommentar bisher nicht fündig geworden.
Allerdings kann ich Dir die gängigen Handreichen der
Integrationsämter empfehlen sowie den Kontakt zu den
Mitarbeitern Deines Integrationsamtes. Dort wird man
Dir sicherlich einen entscheidenen Ratschlag geben
können.

Was Deinen Kollegen betrifft, so hat er sicherlich
einen g l e i c h b e r e c h t i g t e n Anspruch
gegenüber den hörenden behinderten Kollegen an der
Versammlung.
Meines Erachtens muß so Dein Arbeitgeber qualifiziert
erklären können warum er diese T e i l h a b e des
Kollegen v e r w e i g e r t, u.U.auch gegenüber
Dritten (z.B. Integrationsamt oder Fürsorgestelle).
Vielleicht wird ein anderes Veständnis an den Tag legen
wenn Du Ihm dies erklärst.

Ich werde aber weiter nach einem Anhaltspunkt
( Kommentar o.ä. Ausschau halten).
Gruß
Roland


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