Re: Gebärdendolmetscher bie Schwerbehindertenversammlu
Hallo Helmut,
Roland hat mit seinen Tipps völlig recht.
Ergänzend möchte ich noch anfügen, dass die
Regelungen zur Schwb-Versammlung angelehnt sind an
die regelungen zur Betriebsversammlung. In der
Kommentierung zum BetrVG ist dazu ganz klar von einem
Dolmetscher (wenn auch nicht speziell Gebärden) die
Rede.
Also kontakte doch auch mal deinen Betriebsrat (wenn
du mit den Tipps von Roland nicht weiter kommst) und
macht gemeinsam "Druck" auf den Arbeitgeber.
Gruß Hans-Peter