Vorstellungsgespräch (Allgemeines)

WoBi, Monday, 11.06.2018, 18:49 (vor 2145 Tagen) @ karl

Hallo Karl,

öffentlicher Arbeitgeber oder privater Arbeitgeber?
Dies ist für die Beantwortung von Bedeutung, da öffentliche Arbeitgeber eine Verpflichtung zum Vorstellungsgespräch haben. Diese kann nur entfallen, wenn die fachliche Eignung öffensichtlich fehlt!

Beschäftigungspflicht erfüllt, also 5 % schwerbehinderte oder gleichgestellte - ggf. 6% bei einer Bundesbehörde?
Sonst sind Arbeitgeber verpflichtet schwerbehinderten Bewerber nach § 164 (alt 81) Abs. 1 Satz 8 SGB IX ein Gespräch (Anhörung) anzubieten, wenn eine Mitarbeitervertretungen nicht mit der beabsichtigten Entscheidung einverstanden ist.
Will deshalb der Arbeitgeber eine Zustimmung der SBV und BR/PR schon vorab? ;-)
Wobei das Risiko einer AGG-Klage beim Arbeitgeber liegt, sollten Umstände für eine Benachteiligung vorliegen.

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Gruß
Wolfgang


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