Vorstellungsgespräch (Allgemeines)

garda, Berlin, Tuesday, 12.06.2018, 07:33 (vor 2117 Tagen) @ karl

ein Schwerbehinderter hat sich vor knapp einem Jahr auf eine Stelle beworben
und wurde abgelehnt, da die erforderliche Qualifikation nicht gegeben war.
Dies wurde im Vorstellungsgespräch deutlich.
Jetzt hat sich die gleiche Person auf eine neue Stelle mit den gleichen
Anforderungen beworben. Die Geschäftsleitung möchte ihn zu keinem
Vorstellungsgespräch einladen und will von der SBV ein Zustimmung.
Ich habe selbst Zweifel, ob dies rechtens ist.

Hallo Karl,

ergänzend zu der Antwort die hier schon kam mal eine ganz praktische Antwort: kann die Person die Qualifikationsmängel inzwischen aufgeholt haben oder war es tatsächlich eher der Qualifikationsnachteil gegenüber den damaligen anderen Bewerbern?

Handelt es sich um harte Fakten und ist nicht aufholbar, dann liegt Nichteignung vor und eine Einladung kann entfallen, denn die Nichteignung wurde ja festgestellt. War das doch eher relativ zu sehen, kann es diesmal ja auch ganz anders aussehen, je nachdem wer sich so bewirbt.

Dazu bleibt die Frage, ob die Qualifikationsmängel aufgeholt bzw. aufgearbeitet werden können oder nicht. Niemandem ob SB oder nicht ist mit einem Job gedient, den er bei erster Gelegenheit wieder verliert, weil er/sie dem Job nicht gewachsen ist.

Meiner Ansicht nach bringt eine Einladung trotz fehlender Eignung immer auch Erwartungen mit sich, die dann doch enttäuscht werden. Ich selbst empfehle meinem AG deshalb gerade in solchen Fällen durchaus nicht immer die Einladung, unabhängig vom formalen Recht. Ist ja am Ende auch immer deren Sache.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion