Vorstellungsgespräch (Allgemeines)

MatthiasNRW, Tuesday, 12.06.2018, 09:32 (vor 2145 Tagen) @ garda

Hallo Michael,

ergänzend zu der Antwort die hier schon kam mal eine ganz praktische Antwort: kann die Person die Qualifikationsmängel inzwischen aufgeholt haben oder war es tatsächlich eher der Qualifikationsnachteil gegenüber den damaligen anderen Bewerbern?

in der Antwort vereint sich die praktische Antwort mit der Rechtsprechung, das passiert auch nicht häufig :-)
Das Arbeitsgericht Karlsruhe hat in seinem Urteil vom 26.01.2016 (2 Ca 425/15) festgestellt, dass kein Indiz für eine Benachteiligung vorliegt, wenn zwischen Vorstellungsgespräch und erneuter Bewerbung auf eine identische Stelle lediglich fünf Wochen liegen.

Um das Gericht zu zitieren: "Anhaltspunkte dafür, dass sich die Bewerbungschancen des Klägers aufgrund Änderungen in seinen Kenntnissen oder seiner Persönlichkeit verändert haben, wurden von dem Kläger weder dargelegt noch sind sie für das Gericht aufgrund des kurzen Zeitraums zwischen dem ersten Bewerbungsgespräch und der erneuten Bewerbung ersichtlich. Der Kläger hat identische Bewerbungsschreiben vorgelegt, so dass der beklagte Landkreis aufgrund der vorgelegten Unterlagen und des vorangegangenen Bewerbungsgespräches diskriminierungsfrei seine Auswahlentscheidung treffen konnte."

Im vorliegenden Fall geht es um einen Zeitraum vom einem Jahr. Hier könnte sich die Eignung verbessert haben. Die Bewerbungsunterlagen könnten hierfür ein Gradmesser sein.

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Gruß
Matthias


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