Kündigung eines SB Stellvertreter (Allgemeines)

Cebulon, Thursday, 14.06.2018, 16:04 (vor 2143 Tagen) @ Birgit

Hallo Birgit, die überörtl. SBV ist nicht zuständig. KSBV ist nicht anzuhören, weil keine gesetzliche Verhinderungsvertretung nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX.

Befangen:
Sollte der 4. Stelli schwerbehindert sein, wäre m.E. auch dieser nicht anzuhören als stellv. Mitglied der SBV, da betroffen in eigener Sache gemäß § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX (Änderung durchs BTHG!).

Kündigungsschutz:
Weil er aber derzeit aktiv im Mandat ist wegen Verhinderungsvertretung und als solcher den Status wie eine Vertrauensperson hat, zumindest solange alle übrigen Mitglieder der SBV verhindert sind (§ 179 Abs. 3 Satz 2 SGB IX), dürfte ihm daher Kündigungsschutz zustehen wie einer Vertrauensperson (§ 179 Abs. 3 Satz 1 SGB IX), Folge ist, dass ihm so oder so derzeit wohl nicht ordentlich gekündigt werden kann. Ob sich die erkrankten Mitglieder der SBV eigens als "verhindert gemeldet" haben, ist m.E. nicht Voraussetzung für gesetzlichen Eintritt der Verhinderungsvertretung. Davon steht nichts im Gesetz. Krankmeldung allein reicht i.d.R. aus für Verhinderungsvertretung.

Kündigungsart:
Gehts um außerordentliche oder um ordentliche Kündigung? Außerordentlich kann ihm natürlich gekündigt werden mit BR-Zustimmung.

Gruß,
Cebulon


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