Kündigung eines SB Stellvertreter (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Tuesday, 19.06.2018, 08:39 (vor 2139 Tagen) @ Birgit

Hallo,

ich versteh die ganze Diskussion nicht so wirklich, die Beteiligung einer überörtlichen SBV scheint mir seitens des Gesetzes sehr umstritten zu sein. Ich würde mich da mehr auf die Unterstützung des Betriebsrates verlassen bzw. hoffen.
Oder besteht die Befürchtung, dass die nach 103 BetrVG erforderliche Zustimmung erfolgt? Dann jedoch sind wohl die weiteren Perspektiven auch nach einer evtl. Abwendung der aktuellen Kündigung sehr duster.

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!

Viel Glück und die erforderliche, benötigte Stärke dem Koll.

VG


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