Kündigung eines SB Stellvertreter (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 14.06.2018, 21:56 (vor 2137 Tagen) @ Birgit

Hallo Birgit,

ich hatte vor ein paar Jahren so einen Fall, meinem Stelli sollte ausserordenlich gekündigt werden. Jedoch war dieser durch Vertretungen immer in der Nachwirkung des Kündigungsschutzes. Hieraus kann diesem analog eines Mitgliedes des Betriebsrates nach § 103 BetrVG nur mit Zustimmung des Betriebsrates gekündigt werden.
Hier ist auch die im §102 BetrVG genannte 3 Tages-Frist (Zustimmung durch Fristverstreichung) nicht gültig.
Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung, kann der AG diese sich nur vom Arbeitsgericht ersetzen lassen, und sollte der im Amt befindliche Stelli keine gröbsten Verfehlungen getätigt haben, wird das wohl nix.
Dann bleibt dem AG nur die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnises mit einem dementsprechenden "Schmerzensgeld", sofern der AN hierzu bereit ist.

VG


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