Kommentierung § 71 SGB IX von Arbeitsrichter Düwell (Lektüre / Gesetze)

Michael, Wednesday, 19.04.2006, 20:34 (vor 6586 Tagen)

Guten Abend zusammen. Ich habe vor kurzem die Kommentierung von Arbeitsrichter Düwell zum SGB IX gelesen, und bin auf eine Stelle gestoßen, die mich sehr irritiert. Es ist die Randnummer 101 auf der Seite 28 in seinem Kommentar, die lautet:
§ 71 SGB IX legt den Arbeitgebern eine Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf. Die Pflicht besteht im öffentlichen Interesse. Die Arbeitgeber sollen an der Gemeinschaftsaufgabe mitwirken, schwerbehinderte Menschen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft einzugliedern. Eine Pflicht arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen einzustellen, ist damit nur verbunden, soweit im Unternehmen des einzelnen Arbeitgebers nicht genügend Arbeitnehmer während der Beschäftigung schwerbehindert werden oder sich vom Arbeitsamt einem schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen.[/[/i]b]
Verstehe ich diesen Kommentar irgendwie falsch> Oder bedeutet das ganz einfach, dass der Arbeitgeber abwarten kann, bis in seinem Unternehmen ein paar Arbeitnehmer schwerbehindert werden>


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