Kommentierung § 71 SGB IX von Arbeitsrichter Düwell (Lektüre / Gesetze)

Rita, Saturday, 22.04.2006, 17:45 (vor 6583 Tagen) @ Claus

Den Text verstehe ich so nicht. Sind in einem Betrieb schon genügend Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichsgestellte beschäftigt, brauchen keine arbeitssuchenden schwerbehinderte Menschen eingestellt zu werden. Die Anzahl der zu beschäftigten schwerbehinderten Menschen hängt ja von der Gesamtanzahl der Beschäftigten im Betrieb ab.

Rita


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