Kommentierung § 71 SGB IX von Arbeitsrichter Düwell (Lektüre / Gesetze)

hackenberger, Saturday, 22.04.2006, 18:23 (vor 6584 Tagen) @ Rita

Hallo Rita,

das verstehst Du leider falsch. Im § 71 geht es um die Pflichtquote und die ggf. zuzahlende Ausgleichsabgagbe bei Nichterfüllung.

Auch AG die die Pflichtquote erfüllen haben die Prüfungspflich gem. § 81 SGB IX.

Hier ein Auszug aus dem Kommentar dazu: Die Prüfungspflicht besteht ohne Rücksicht darauf, ob der Arbeitgeber überhaupt beschäftigungspflichtig ist oder die Pflichtarbeitsplätze bereits besetzt sind oder noch freie Pflichtarbeitsplätze zur Verfügung stehen. Auch dann, wenn ein freier Arbeitsplatz mit bereits beschäftigten Arbeitnehmern im Rahmen einer betriebsinternen Stellenausschreibung nach § 93 BetrVG besetzt werden soll, ist die Prüfung vorzunehmen. In diesem Fall kommt es darauf an, bereits beschäftigten schwerbehinderten Menschen, die z.B. auf ihrem Arbeitsplatz aufgrund ihrer Behinderung Schwierigkeiten haben, Arbeitsplätze möglichst dauerhaft zu sichern.


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