Kommentierung § 71 SGB IX von Arbeitsrichter Düwell (Lektüre / Gesetze)

Claus, Saturday, 22.04.2006, 17:16 (vor 6583 Tagen) @ Michael

» Guten Abend zusammen. Ich habe vor kurzem die Kommentierung von
» Arbeitsrichter Düwell zum SGB IX gelesen, und bin auf eine Stelle
» gestoßen, die mich sehr irritiert. Es ist die Randnummer 101 auf der Seite
» 28 in seinem Kommentar, die lautet:
» § 71 SGB IX legt den Arbeitgebern eine Pflicht zur Beschäftigung
» schwerbehinderter Menschen auf. Die Pflicht besteht im öffentlichen
» Interesse. Die Arbeitgeber sollen an der Gemeinschaftsaufgabe mitwirken,
» schwerbehinderte Menschen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft einzugliedern.
» Eine Pflicht arbeitsuchende schwerbehinderte Menschen einzustellen, ist
» damit nur verbunden, soweit im Unternehmen des einzelnen Arbeitgebers
» nicht genügend Arbeitnehmer während der Beschäftigung schwerbehindert
» werden oder sich vom Arbeitsamt einem schwerbehinderten Menschen
» gleichstellen lassen.[/[/i]b]
» Verstehe ich diesen Kommentar irgendwie falsch> Oder bedeutet das ganz
» einfach, dass der Arbeitgeber abwarten kann, bis in seinem Unternehmen ein
» paar Arbeitnehmer schwerbehindert werden>

Das hört sich wirklich so an... aber das kann ja nicht so emeint sein, das wäre doch etwas zu brutal :-(


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