Zugang zum SBV-Büro (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 19.06.2018, 12:05 (vor 2130 Tagen) @ Diana S.

hallo,

natürlich braucht es für die SBV nicht zwingend einen eigenen Zugang.
Wenn aber Einrichtungen gemeinschaftlich zB mit dem BR genutzt werden, hat die SBV selbstverständlich ein eigenständiges Zutrittsrecht und zB Anspruch auf einen Schlüssel zum Zugangsbereich. Das ist völlig unstrittig und auch rechtlich durchsetzbar.
Und wenn die separaten Räume des BR separat abschließbar sind, gibt es erst recht keinen Grund, der SBV den eigenverantwortlichen Zugang zu verweigern.

--
&Tschüß

Wolfgang


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