Zugang zum SBV-Büro (Allgemeines)

WoBi, Tuesday, 26.06.2018, 15:43 (vor 2136 Tagen) @ Diana S.

Hallo Diana,
mag sein, dass du durch Aktivität, mit einem Teil der durch den BR vertretenen Kolleginnen und Kollegen, den „Betriebs(rats)frieden“ störst. Dies ist aber kein Grund den Zugang zu dem SBV-Raum zu erschweren.

Wurde der Raum dem BR durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt und der BR hat diesen Raum an die SBV zur Nutzung überlassen / bereitgestellt?
Oder wurde der Raum direkt vom Arbeitgeber der SBV zur Verfügung gestellt?

Mitarbeitervertretungen sollen barrierefrei zugänglich sein. Wobei hier nicht der Rollstuhl- oder Gehbehindertengerechter Zugang gemeint ist. Was bei einem Dachgeschoß durchaus ein Thema sein könnte.

Der Zugang muss ohne Anmeldung / Kontrolle möglich sein. Insbesondere während den bekannten Sprechzeiten der Gremien. Besucher der SBV müssen sich nicht beim BR oder dessen Geschäftszimmer anmelden oder um Einlass bitten. Wo bleibt hier der Schutz der Persönlichkeit?
Es geht den BR nichts an, wer die SBV aufsucht. Es können sogar Personen sein z.B. leitende Angestellte, die nicht unter die Mitbestimmung des BR fallen.

Fordere einen Schlüssel für die Villa, ggf. der Treppenhaustüre im Dachgeschoss und verlange, dass der Zugang zur SBV ungehindert möglich ist. Ggf. wird eine separate Klingel für die SBV und entsprechende Kennzeichnung / Wegweiser erforderlich.
Regelmäßige Teilnahme an den BR-Sitzungen, Monatsgespräche und BR-Grundlagenschulungen können das Verhaltnis der Mitarbeitervertretungen verbessern und gegenseitiges Verständnis fördern. Wie sieht es mit einer JAV aus und wie ist die eingebunden?

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Gruß
Wolfgang


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