Wahlverzeichnis SBV-Wahl (Wahlen)

Tomsen, Friday, 06.07.2018, 10:45 (vor 2119 Tagen)

Hallo,
ich bin Personalrat und möchte für die SBV kandidieren.
Wir sind ein sehr großer AG im ö.D. und haben zwischen 1500 und 2000 schwerbeh, Mitarbeiter.
Namentliche Listen, der bisherigen Wahlberechtigten stehen nur der SBV zur Verfügung.
Ich werde erst mit Aushang des Wahlausschreibens die Listen einsehen können und habe dann 14 Tage Zeit Unterschriften zu sammeln.
Die aktuellen SBV-Vertreter starten bereits jetzt den Wahlkampf. Hierbei schreiben oder sprechen sie gezielt nach Ihren vorhandenen Listen jeden einzelnen bereits jetzt schon an.:-(
Wie kann der "Wettbewerbsvorteil" der aktuellen SBV-Vertreter, die auch wieder kandidieren werden, erfolgreich ausgeglichen werden.
Der Arbeitgeber und die SBV geben vor Aushang des Wahlausschreibens keine Listen raus.
Auch der örtliche Personalrat verfügt über keine Liste. Eine Anfrage an den AG, mit Hinweis auf § 163 Abs. 2 SGB IX wurde kürzlich zurückgewiesen, mit der Begründung, dass der Hauptpersonalrat zuständig ist. Wie sollte die Begründung formuliert werden, das auch der örtliche Personalrat die namentlichen Listen aller schwerbehinderten Mitarbeiter in seiner Zuständigkeit erhält?
Für Ihre Hinweise und Tipps bedanke ich mich.:-)
Gruß
Tomsen


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