Wahlverzeichnis SBV-Wahl (Wahlen)

Monica99, Friday, 06.07.2018, 18:22 (vor 2114 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

Das Verzeichnis der schwb. Beschäftigte gem. § 163 SGB IX ist nicht für die Wahl, also als Wählerliste gedacht.

Hier würde der PR sich unrechtmäßig einen Vorteil gegenüber anderen Wahlberechtigte die kein PR/SBV Mandat haben verschaffen.

Der PR bzw das PRM sollte einfach einmal auch darüber nachdenken und nicht beklagen, dass die gewählte im Amt befindliche SBV hier einen gewissen "Vorteil" hat weil sich die Wahlberechtigten kennt. Sie (SBV) könnte ja sogar eine SBV-Versammlung einberufen um dort auf die anstehende Wahl hinzu weisen.

Der Gesetzgeber hat hier den möglichen Vorteil nicht geregelt. Er hätte ja die Möglichkeit gehabt, zu regeln das JEDER der ernsthaft zur Wahl antreten möchte hier eine Liste erhält bzw zu mindest Einsicht.

--
mfg Monica


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