Abteilungsleiter geht gegen SBV mit BR an (Umgang mit BR / PR)

WoBi, Friday, 27.07.2018, 21:47 (vor 2100 Tagen) @ Pernille

Hallo Pernille,

die SBV ist eigenständig und nicht dem BR untergeordnet. Also wäre die zuerwartene Anwort vom BR nach Beschlussfassung nach außen gewesen, dass der BR sich nicht zu Arbeitsweisen andere Interessensvertretungen äußert. Der BR kann im Rahmen der Sitzungsteilnahme der SBV Ratschläge geben, aber keine Handlungsvorgaben. Ist manchmal Hilfreich eine Unterstützung zur Meinungsfindung durch Diskussion in einem mehrköpfigen Gremium zu führen.

Ist der BR für den Abteilungsleiter zuständig? Das setzt voraus, dass der Abteilungsleiter ein abhängg Beschäftigter ist und nicht durch den Sprecherausschuss für leitende Angestellte vertreten wird.
Klarheit kann hier z.B. die Zuordnung zur BR-Wahl in diesem Frühjahr bringen. War er für den BR wahlberechtigt?

Zu der Frage der Verschwiegenheit sei auf die Kommentierung zum BetrVG z.B. § 79 oder §§ 82 ff hingewiesen.
Sicher hat der BR einen aktuellen Kommentar zum Nachschlagen? Wenn nicht, selbst als SBV beschaffen und ggf. durch Grundschulungen im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsgesetz ergänzen. Wenn man schon an allen Sitzungen des BR-Gremiums teilnhmen soll/kann, sollte man auch die Rechtsgrundlagen kennen.

Der "Betriebsrat seines Vertrauens" hat eine besondere Verantwortung bei der Informationsweitergabe, auch gegenüber dem Gremium.
Nach § 84 Abs. 1 Satz 2 BetrVG kann der Arbeitnehmer den Betriebsrat zum Zwecke der Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen. Dabei obliegt die Auswahl des Mitglieds nicht dem Betriebsrat, sondern dem Arbeitnehmer, der sich also an das "Betriebsratsmitglieds seines Vertrauens" wenden kann. Der Betriebsrat kann daher nicht durch Beschluss festlegen, welches Mitglied des Betriebsrats mit der Behandlung der Beschwerde betraut wird.(BAG, Urteil v. 24.4.1979, 6 AZR 69/77)

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Gruß
Wolfgang


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