Probleme über Probleme (Allgemeines)
Hallo,
einfach doch einmal einen Blick ins Gesetz werfen hilft weiter! Denn Mandatszeit ist KEINE Arbeitszeit. Der Mandatsträger ist für die notwendige Zeit der Mandatswahrnahme von der Arbeitsleistung freizustellen. Weiter steht im Gesetz, notwendige Mandatszeiten Außerhalb der Arbeitszeit ist durch Freizeit auszugleichen.
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mfg Monica