Probleme über Probleme (Allgemeines)
Hallo,
notwendige Mandatszeiten außerhalb der Arbeitszeit ist durch Freizeit auszugleichen.
Genau und deshalb wurden diese Zeiten durch blablabloe dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben. Das Gleitzeitkonto ist kein Mehrarbeitskonto. Ein Zeitausgleich wird während der normalen Arbeitszeit durchgeführt. Denn wann sonst sollte der Freizeitausgleich für die geleistete Mandatszeit erfolgen?
Und in der Normalarbeitszeit, welche bei blablabloe nur am Wochenende liegen, fallen gemäß Vereinbarung Zuschläge an.
Wegen der Mandatsausübung darf nicht benachteiligt werden.
--
Gruß
Wolfgang