Probleme über Probleme (Allgemeines)
Hallo,
notwendige Mandatszeiten außerhalb der Arbeitszeit ist durch Freizeit auszugleichen.
Genau und deshalb wurden diese Zeiten durch blablabloe dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben. Das Gleitzeitkonto ist kein Mehrarbeitskonto. Ein Zeitausgleich wird während der normalen Arbeitszeit durchgeführt. Denn wann sonst sollte der Freizeitausgleich für die geleistete Mandatszeit erfolgen?
Und in der Normalarbeitszeit, welche bei blablabloe nur am Wochenende liegen, fallen gemäß Vereinbarung Zuschläge an.Wegen der Mandatsausübung darf nicht benachteiligt werden.
Die Beantragung, der Einsatz und die Abrechnung erfolgt gemäß unseren Bestimmungen zu Mehrarbeit, d.h. es wird für diese Zeit ein Mehrarbeitszuschlag von 25 % gewährt.
Genau hier ist der Fehler, es ist eben KEINE Mehrarbeit und es gibt KEINE Zuschläge. Denn lt. Gesetz ist ein Freizeitausgleich zu gewähren.
Nur, und nur wenn dieser Freizeitausgleich nicht vom AG innerhalb der vorgesehenen Zeit (idR. 4 Wochen) nicht gewährt wird, werden diese Zeiten wie Mehrarbeit behandelt.
Also die SBV muss zum AG und den Freizeitausgleich fordern.
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mfg Monica