Probleme über Probleme (Allgemeines)
Hallo blablabloe!
Bitte wende Dich so schnell wie möglich an einen Fachanwalt für Arbeitsrechts Deines Vertrauens. Deine Beschreibung ist so komplex, möglicherweise lückenhaft. Ohne die gültigen SBV Beschlüsse, Personaleinsatzplanung, Betriebsvereinbarung Arbeitszeit u.a. zu sichten, sind seriöse Einschätzung zu fehlerhaft.
Die für Euch zuständige Bezirksstelle einer Gewerkschaft kann hier Anwälte empfehlen. Da es hier sich um Arbeitszeit im Rahmen von SBV Arbeit [Qualifikation] handelt, hat der Arbeitgeber die Beratung und auch die Prozesskosten unabhängig vom Ausgang zu tragen [Kollektivrecht]. Allein die mögliche Vergütung ist Individualarbeitsrecht. Dies ist davon unabhängig, was der Arbeitgeber behaupten mag oder für wahr hält.
Entweder der Anwalt führt bei einer Kammer beide Prozesse gleichzeitig [d. h., dass das Individualverfahren durch eine Rechtsschutzversicherung bezahlt wird], oder aber Du wirst durch einen Rechtsschutz einer zuständigen Gewerkschaft betreut. Dann sind auf Deiner Seite zwei Rechtsvertreter. Ich habe beides schon beobachtet.
Wegen möglicher tariflicher oder anderer rechtlicher Einschränkung von gesetzlichen Verjährungsfristen ist keine Zeit zu verlieren.
Das Integrationsamt einzuschalten ist hier reine Zeitverschwendung. Um zwischen Betriebsrat und SBV zu moderieren ist könnte sie geeignet sein. Das spielt aber bei der Geltendmachung von Ansprüchen keine Rolle.
Dein Arbeitgeber will hier einschlägige Rechtsprechung des BAG beiseite schieben. Er stellt deren Definitionsmacht und Deutungshoheit infrage. Damit stellt er die Machtfrage und die muss beantwortet werden.